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Die Überführung

© Carsten Grunwald / pixelio.de

Wenn ein Angehöriger nicht an seinem Wohnort stirbt und nach Hause überführt werden soll, ist es für die Hinterbliebenen wichtig, zu wissen, was man tun kann und wozu man verpflichtet ist, um den Verstorbenen „nach Hause“ zu holen.

Nach dem Todesfall: Voraussetzungen für eine Überführung

Die Voraussetzungen für eine Überführung nach einem Todesfall hängen von der Entfernung ab und sind an bestimmte Formalien gebunden. Die Überführung innerhalb Deutschlands und auch aus dem Ausland wird von dem von den Hinterbliebenen beauftragten Bestattungsinstitut durchgeführt, da der Transport eines Leichnams nur in speziellen Fahrzeugen erlaubt ist – eine Überführung im Privatfahrzeug ist also nicht zulässig.

Bestattungsunternehmen sind heutzutage modern ausgestattete Firmen, die im Rahmen der Bestattung die Formalitäten übernehmen und mit einem gut ausgestatteten Fuhrpark die Überführung des Verstorbenen auch von einem Bundesland in ein anderes durchführen.

Folgende Dokumente sind für die Überführung eines Sarges notwendig:

  • Den von einem Arzt ausgestellten Totenschein, in dem er den Tod festhält und schriftlich bestätigt.
  • Eventuell (je nach Gemeinde) die Sterbeurkunde des Standesamts, das für den Verstorbenen zuständig ist, also das Standesamt in dessen letztem Wohnort.
  • Die Bescheinigung des Bestatters, in der die ordnungsgemäße Einsargung des Verstorbenen bestätigt wird.
  • Die ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass gegen die Überführung des Verstorbenen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Diese Bescheinigung erhält man vom Krankenhaus, von der Gerichtsmedizin oder auch vom Gesundheitsamt.

Wenn beispielsweise nach einer Feuerbestattung nur die Asche des Verstorbenen in einer Urne überführt werden soll, reicht im Normalfall der Totenschein (mit eventuell der Sterbeurkunde) aus, da es keine gesundheitlichen Bedenken wie zum Beispiel eine Seuchengefahr mehr gibt.

Voraussetzungen für die Überführung des Verstorbenen aus dem Ausland

Mit der Überführung des Toten ins Ausland oder aus dem Ausland nehmen die Formalitäten zu und sind abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Angehörige verstorben ist.

  • Ebenso wie im Inland sind ein Totenschein sowie eine Sterbeurkunde erforderlich.
  • Wichtigste Voraussetzung für eine Überführung des Verstorbenen ist ein internationaler Leichenpass. Die Hinterbliebenen erhalten ihn auf dem zuständigen Standesamt, wobei die Kosten für die Ausstellung je nach Gemeinde in der Höhe variieren.
  • Der von den Hinterbliebenen beauftragte Bestatter ist für die ordnungsgemäße Einsargung des Leichnams verantwortlich, um einen sicheren Transport auf dem Landweg oder mit dem Flugzeug zu gewährleisten und um gesundheitliche Risiken auszuschließen, wobei manchmal auch eine Einbalsamierungsbescheinigung notwendig ist.
  • Gleichermaßen bedeutsam für eine Überführung sind die internationalen gesetzlichen Bestimmungen für den Land-, Luft- oder Seeweg, die je nach Land Besonderheiten aufweisen können.

Sargüberführungen ins oder aus dem Ausland können sehr teuer werden, daher ist zu überlegen, ob der Verstorbene nicht am Sterbeort kremiert wird und nur die Urne mit der Asche überführt wird. Wenn dies dem Wunsch des Verstorbenen entspricht, so ist dies eine gute Alternative.

Im Downloadbereich findet man eine kostenlose Checkliste für den Todesfall im Ausland. Dort sind die wichtigsten Punkte, die man beachte sollte, aufgelistet. Im Einzelfall sollte man sich aber unbedingt mit dem Bestatter des Vertrauens in Verbindung setzen.