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Die Obduktion

Obduktion
© Photographee.eu / Shutterstock.com

Wenn zur Obduktion eines Verstorbenen geraten wird, geschieht dies zur Klärung der Todesursache und der Todesumstände. Die Obduktion, auch Autopsie genannt, wird von speziell ausgebildeten Medizinern vorgenommen.

Wozu wird eine Obduktion durchgeführt?

Es werden die äußeren sowie die inneren Merkmale des Todes untersucht und protokolliert.

  • Sollte das Krankenhaus im Anschluss an einen Todesfall zur Autopsie raten, handelt es sich um eine klinische Obduktion: Dies geschieht, wenn es Unklarheiten bezüglich der Diagnostik oder Therapie des Verstorbenen gibt. Der Arzt kann sie aber auch empfehlen, wenn der Verdacht besteht, dass die Todesursache auf einer Erbkrankheit beruht, damit man als Angehöriger weiß, ob man eventuell auch davon betroffen ist.
    Zudem werden klinische Obduktionen auch zu Lehrzwecken vorgenommen, damit angehende Mediziner sich mit dem menschlichen Körper vertraut machen können. Auch Forschungsziele hinsichtlich neuer Therapieverfahren können mit einer Obduktion unterstützt werden.
  • Wenn der Arzt, der den Tod feststellt, keine eindeutige Todesursache feststellen kann oder er eine nicht natürliche Todesursache vermutet oder erkennt, schreibt er dies dementsprechend auf den Totenschein. In diesem Fall ist eine Obduktion obligatorisch.
  • In seltenen Fällen wird die sanitätspolizeiliche Autopsie bei Todesfällen außerhalb eines Krankenhauses vom amtlichen Totenbeschauer angeordnet, um die genaue Todesursache zu klären (zum Beispiel, wenn der Verdacht vorliegt, dass Umwelteinflüsse für den Tod verantwortlich waren). Das Gesundheitsamt kann bei dem Verdacht auf Seuchengefahr ebenfalls eine Obduktion anordnen.
  • Auch bei Verdacht auf Fremdverschulden kommt eine gerichtliche Autopsie in Frage: Sie wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft angeordnet.

Anordnung der Obduktion

Wenn die Hinterbliebenen selbst den Wunsch haben, dass der Verstorbene obduziert wird, wendet man sich je nach Art der Obduktion an die zuständige Stelle. Sollte der Angehörige zum Beispiel in einem Krankenhaus verstorben sein, wendet man sich an den behandelnden Arzt, der die Bitte an das zuständige pathologische Institut weiterleitet. In diesem Fall entstehen normalerweise keine Kosten für die Angehörigen oder die Krankenkassen. Dies kann jedoch in den unterschiedlichen Bundesländern variieren.

Ist die Verweigerung einer Obduktion möglich?

Eine behördlich angeordnete Autopsie (zum Beispiel bei einer meldepflichtigen Krankheit oder einer nichtnatürlichen Todesursache) kann man als Angehöriger nicht verweigern. Dasselbe gilt, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Obduktion gegeben hat. Die vorgeschriebene Frist, nach der ein Verstorbener beigesetzt werden muss, verlängert sich in diesem Fall ganz automatisch.

Wenn die Todesumstände klar sind, akzeptiert man bei einer klinischen Autopsie in den meisten Fällen die Ablehnung der Hinterbliebenen. Wird diesen zu einer freiwilligen Autopsie geraten, sollte man jedoch die Argumente der Ärzte ernst nehmen.