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Deko auf dem Grab: Was ist erlaubt?

© Petra Beerhalter / AdobeStock

Das Grab eines geliebten Menschen ist für viele Hinterbliebene ein ganz besonderer Ort. Liebevoll gestaltet, soll er der Erinnerung dienen. Gerne richten Angehörige die letzte Ruhestätte so her, dass sie dem Verstorbenen entspricht. Doch so individuell, wie es manche gerne hätten, geht die Freiheit bei der Deko auf dem Friedhof meist nicht.

Denn wie ein Grab gestaltet werden darf - oder eben nicht - darüber bestimmt in der Regel die jeweils geltende Friedhofssatzung. Und die kann von Ort zur Ort ganz unterschiedlich ausfallen. So sind beispielsweise Grabplatten, Schotter- und Kieselabdeckungen nicht überall auf den Friedhöfen erlaubt.

Grab-Deko: Das ist verboten

Verboten kann es zum Beispiel auch sein, Firmenlogos oder großflächige Fotos des Verstorbenen auf dem Grabstein anzubringen, bestimmte Farben und Materialien bei der Gestaltung des Grabsteins zu verwenden oder das Grab mit bestimmtem Schmuck oder stark blinkenden Elementen zu dekorieren, die dem Ort des Gedenkens nicht angemessen sind. Und die Aufschriften auf dem Grabstein müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.

Die Friedhofssatzung - auch Friedhofsordnung genannt - kann zudem Materialien der Grabmale festlegen oder bestimmte Größen der Grabsteine vorschreiben. So kann es zum Beispiel verboten sein, Gräber mit Zäunen oder Steinsetzungen einzufassen. Oder es wird die Umrandung mit einer lebenden Hecke gefordert.

Bei der Pflanzen-Deko des Grabs ist nicht alles erlaubt

Auch hinsichtlich der Pflanzen-Deko des Grabs gibt es bestimmte Richtlinien. So haben viele Friedhöfe etwa ein Verbot von Plastikmaterialien auf den Gräbern ausgesprochen. Ebenfalls ist in den meisten Friedhofsordnungen festgelegt, dass nur Fachleute wie zum Beispiel Steinmetze die Grabanlagen errichten, setzen und verändern dürfen. Der Grabstein muss dabei mit einem festen Fundament im Boden verankert sein, um Unfälle zu verhindern.

Doch nicht nur beim Grabstein oder schmückendem Beiwerk gelten feste Regeln. Auch bei der Pflanzen-Deko ist nicht alles erlaubt, was gefällt. Fast überall verboten sind wuchernde Pflanzen, die sich durch ihr Wurzelwerk unterirdisch ihren Weg bahnen und so auch die Nachbargräber erobern können. Bei Unklarheiten ist das Team der jeweiligen Friedhofsverwaltung der richtige Ansprechpartner.

Exotische Pflanzen auf Grab meist verboten

Ebenfalls unerwünscht sind oft auch Pflanzen, die sich selbst vermehren und dadurch verbreiten. Einige Friedhofsverordnungen geben zudem weitere Details vor, wie etwa die zulässige Wuchshöhe.

Oft gibt es auch ein allgemeines Verbot, Bäume, großwüchsige Sträucher oder Hecken anzupflanzen. Das Gleiche gilt außerdem auch für unerlaubt eingeführte exotische Pflanzen. Was auf einem Grab angepflanzt werden darf – oder eben nicht – ist genau regelt. Über weitere Fragen rund um die letzte Ruhestätte informiert das Grabnutzungsrecht.

red