Die ersten Schritte: Das ist nach dem Tod eines Angehörigen zu erledigen
Erste Schritte im Todesfall
Ein familiärer Todesfall bedeutet immer einen tiefen Einschnitt im Leben. Die Trauer ist groß, und Handeln fällt schwer. Dennoch sind zeitnah einige Formalitäten, wie zum Beispiel das Beantragen der Sterbeurkunde und des Totenscheins, zu erledigen, die davon abhängig sind, ob der Angehörige zu Hause oder im Krankenhaus, einem Pflegeheim oder in einer ähnlichen Einrichtung verstorben ist.
Ein Todesfall in der Familie
Sollte der Angehörige zu Hause versterben, ist es wichtig, dass die Hinterbliebenen neben weiteren Angehörigen diese Stellen informieren:
- Man sollte umgehend den Hausarzt benachrichtigen. Er stellt den Totenschein aus, der den Todesfall dokumentiert. Kann er eine natürliche Todesursache feststellen, so wird der Totenschein sofort ausgestellt, ist die Todesursache nicht natürlich oder unklar, wird er die zuständigen Behörden benachrichtigen. Wenn man selbst erkennen kann, dass die Todesursache nicht natürlich ist (eindeutiger Selbstmord, ein kriminelles Delikt), so ist zusätzlich auch die Polizei zu informieren.
- Als Nächstes gilt es, sich mit einem Bestattungsinstitut der eigenen Wahl in Verbindung zu setzen und den Todesfall dort zu medeln. Im Idealfall hat man bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit einem Bestattungsunternehmen persönlichen Kontakt aufgenommen. In Deutschland kann der Tote je nach Bundesland nur eine gewisse Zeit in einem Privathaushalt verbleiben, danach muss er von einem Bestattungsunternehmen hygienisch versorgt werden. Weiteres regelt das Bestattungsgesetz.
- Wer sich der Kirche verbunden fühlt oder weiß, dass dies bei dem verstorbenen Angehörigen der Fall war, kann bei einem Todesfall den zuständigen Pfarrer kontaktieren. Ist der Tod eines Angehörigen noch nicht eingetreten, aber absehbar, so kann der Priester auch die Krankensalbung durchführen.
In unserem Downloadbereich gibt es eine kostenlose Checkliste, in der die ersten wichtigen Schritte nach einem Todesfall aufgelistet sind.
Abschiednehmen bei einem Todesfall in der Familie
Man sollte nichts überstürzen und die Zeit nach dem Arztbesuch bis zum Eintreffen des Bestattungsunternehmens als intensive und wichtige Phase des Abschiednehmens nutzen. Früher war es üblich, sich drei Tage von einem Verstorbenen zu verabschieden – ein bedeutendes Ritual, für das der Gesetzgeber heute je nach Bundesland maximal 48 Stunden gewährt.
Allerdings kann beim Ordnungsamt ein Antrag gestellt werden, die Aufbahrungsfrist zu Hause zu verlängern – dies ist bis maximal 96 Stunden möglich. Dann wird der Verstorbene in das Beerdigungsinstitut gebracht, wo der Bestatter ihn für die Trauerfeierlichkeiten vorbereitet. Der Bestatter kann den Verstorbenen ebenfalls aufbahren. So haben Sie die Möglichkeit, sich noch einmal zu verabschieden. Ob eine solche Aufbahrung möglich ist, hängt von Ihrem Bestatter ab.
Familiärer Todesfall im Krankenhaus
Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder auch in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, übernimmt die Institution die Benachrichtigung eines Arztes, der die Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt, ausstellt. Auch dann kann man als Angehöriger das Bestattungsinstitut auswählen beziehungsweise dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen, sollte dieser sich für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen ausgesprochen haben.
Todesfall in der Familie offiziell melden
Spätestens am nächsten Werktag sollte man den Todesfall durch Vorlage der Todesbescheinigung bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk der Angehörige verstorben ist. Gleichzeitig beantragt man die Sterbeurkunde. Ist man nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind die Hinterbliebenen verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.