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Bestattung in der Heimat: Das kostet die Überführung Verstorbener ins Ausland

Autor Marc Gössele

© Jag_cz/stock.adobe.com

Viele Bürger in Deutschland haben ihre familiären Wurzeln im Ausland. Wenn ein Verstorbener sich zu Lebzeiten eine Beerdigung oder Bestattung in seiner ursprünglichen Heimat gewünscht hat, kommt auf die Angehörigen einiges an organisatorischen Aufgaben zu. Auch die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen, vor allem in Länder außerhalb Europas, sind nicht unerheblich. Das ist bei einer Überführung zu beachten, auch finanziell.

Eine Überführung, ob innerhalb Deutschlands oder ins Ausland, darf nicht durch Privatpersonen erfolgen. Die Überführung eines Verstorbenen muss in jedem Fall ein professioneller Bestatter oder ein Überführungsunternehmen durchführen. Das gilt auch für die Überführung von Urnen, da eine Einäscherung im Krematorium erfolgen muss. Für die Einäscherung fallen je nach Region Kosten zwischen 300 und 600 Euro an. Den vorgeschriebenen Totenschein stellt jener Arzt aus, der nach dem Tod die erste Leichenschau vornimmt. Für die Überführung ins Ausland ist darüber hinaus ein internationaler Leichenpass notwendig. Diesen beantragt der Bestatter beim Gesundheitsamt. Die Stadt Stuttgart zum Beispiel berechnet für die Ausstellung eines Leichenpasses 70 Euro.

Internationale Überführung des Leichnams: Per Flugzeug am teuersten

Bei einer Überführung ins Ausland muss eine doppelte Leichenschau durch zwei unterschiedliche Ärzte stattfinden. Die zweite Untersuchung des Verstorbenen führt in der Regel ein Arzt des Gesundheitsamts durch. Die Gebühren für eine Leichenschau liegen in Deutschland laut Gebührenordnung für Ärzte zwischen 85 und 265 Euro. Das heißt: Hier ist bei einer Auslandsüberführung mit 170 bis 530 Euro zu rechnen.

Innerhalb Europas kann eine Überführung des Verstorbenen mit dem Auto, der Bahn, per Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgen. Die Aufwendungen können entsprechend stark variieren. Außerhalb Europas ist die Überführung eines Leichnams nur auf dem Luftweg möglich. Dabei ist mit mindestens 4.000 Euro zu rechnen. Die Kosten für die eigentliche Bestattung im Zielland sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Diskretion bei Überführung des Leichnams ins Ausland besonders wichtig

Für den Transport in einem Flugzeug im Zuge einer Überführung ins Ausland muss der Leichnam in einen Zinksarg gebettet werden. Dieser muss hermetisch abgeschlossen sein, da Verstorbene im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden, wo kein Druckausgleich stattfindet. Der Zinksarg kann entweder verlötet werden - oder er verfügt über ein Druckausgleichsventil. Schließlich wird der Sarg in ein neutrales Transportbehältnis gegeben. Dies ermöglicht den problemlosen Transport im Frachtraum von Flugzeugen und gewährleistet gleichzeitig die Diskretion. Ein Flugsarg aus Zink in Leichtbauweise kostet mindestens 500 Euro.

Unterschiede, die den Transport vereinfachen, gibt es bei der Überführung einer Urne ins Ausland. Diese wird nach der Einäscherung per Luftfracht oder per Post einfach als Paket versendet.