Unter dem Begriff „Bestattungskosten“ werden allgemein alle Kosten verstanden, die mit der Bestattung einhergehen. Grundsätzlich sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Beisetzung möglichst aus dem Erbe des Verstorbenen finanziert werden soll.
Erbe und Bestattungskosten
Wenn Sie zu den Erben gehören, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen und befürchten, dass der Verstorbene zu hoch verschuldet war, um die Bestattung zu bezahlen, können Sie sich auf die sogenannte beschränkte Erbenhaftung berufen. In diesem Fall wird das Erbe einer Nachlassverwaltung übergeben. Diese kümmert sich darum, dass das Privatvermögen des Verstorbenen mit seinen Schulden verrechnet wird. Als Erbe müssen Sie dann maximal mit der Summe für die Beisetzung haften, die Sie aus der Erbmasse des Verstorbenen erlangen.
Unterhaltspflicht und Bestattungskosten
Wenn die Bestattungskosten nicht von den Erben bzw. aus dem Erbe getragen werden können, wird als nächstes derjenige in die Pflicht genommen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war.
Bestattungskosten bei Tod durch Unfall
Wenn der Tod des Verstorbenen durch eine andere Person verursacht wurde, muss diese Person die Bestattungskosten tragen. Sprich: Wenn Ihr Angehöriger bei einem Autounfall ums Leben kam und ein anderer Mensch Schuld an dem Unfall hat, muss dieser auch die Kosten für die Beisetzung übernehmen und zwar ganz unabhängig von dem eventuellen Erbe des Verstorbenen.